Aus vielen Gesprächen mit Lehrgangsteilnehmern weiß ich, dass die Projektarbeit für Geprüfte Betriebswirte und Geprüfte Technische Betriebswirte für viel Unsicherheit sorgt. Die meisten wissen nicht so genau, wie sie ein Thema für die Projektarbeit finden können, oder was eigentlich ein "Thema" für den Prüfungsausschuss ist.
Wenn diese Hürde endlich gemeistert ist, kommen solche Fragen auf:
- Wie beginne ich?
- Wie sollte eine Projektarbeit gegliedert sein?
- Welche Formalien müssen eingehalten werden?
- Wie umfangreich darf die Projektarbeit sein?
- Dürfen Autoren zitiert werden und wenn ja, wie?
- Dürfen Firmendaten verwendet werden?
Es gibt eine gute Nachricht – wir haben Ihre Probleme gelöst – mit unseren Lernvideos!
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Geprüfter Technischer Betriebswirt IHK
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Eine ausführliche Produtbeschreibung finden Sie hier
"Prüfung zur Geprüften Technischen Betriebswirtin, Prüfung zum Geprüften Technischen Betriebswirt"
FACHÜBERGREIFENDER TECHNIKBEZOGENENER PRÜFUNGSTEIL
Im Prüfungsteil „Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil" soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, komplexe, praxisorientierte Problemstellungen an der Schnittstelle der technischen und kaufmännischen Funktionsbereiche im Betrieb erfassen, darstellen, beurteilen und lösen können. Die Themenstellung kann alle in den §§ 4 und 5 genannten Prüfungsanforderungen der Verordnung vom 22. November 2004 umfassen.
Allgemeines
Die Qualifikation zum Geprüften Technischen Betriebswirt/zur Geprüften Technischen Betriebswirtin soll dazu befähigen, mit der erforderlichen unternehmerischen Handlungskompetenz zielgerichtet Lösungen technischer und kaufmännischer Problemstellungen im betrieblichen Führungs- und Leistungsprozess zu erarbeiten.
Die Qualifikation soll besonders durch die Projektarbeit und ein anschließendes projektarbeitsbezogenes Fachgespräch nachgewiesen werden. Dabei soll der Prüfungsteilnehmer seine jetzigen Berufserfahrungen einbringen. Ausgangspunkt für die Themenstellung soll eine aktuelle praxisorientierte Fragestellung sein. Diese soll unter Berücksichtigung von relevanten technischen Aspekten in Verbindung mit betriebswirtschaftlichen Erfordernissen einer Lösung bzw. einer Entscheidungsgrundlage zugeführt werden.
Form
Die Arbeit ist klar und übersichtlich zu gestalten. Im Vordergrund der Arbeit stehen klare, logisch überzeugende Sachinhalte. Es ist darauf zu achten, dass das Gesamtlayout durchgängig und einheitlich ist. Der Verfasser sollte mit Gestaltungsvarianten sparsam umgehen, wobei Aufwand und Nutzeffekt gegeneinander abzuwägen sind.
- Erstellung: mit PC oder Schreibmaschine
- Einseitig Zeilenabstand: 1,5 zeilig
- Schrift: Arial
- Schriftgröße: 12 Punkt
- Papierformat: DIN A 4 mit Kopf- und Fußzeile
- Linker Rand: 2,5 cm
- Rechter Rand: 2,5 cm
- Seitennummerierung: Ab Textseite fortlaufend, mit 1 beginnend
- Seitenumfang: Mind. 20 max. 30 Seiten (reiner Textteil)
- Anzahl Exemplare: 4 (geheftet oder gebunden)
Die Projektarbeit besteht aus:
- Deckblatt
- Inhaltsverzeichnis (Gliederung), ggf. Glossar, ggf. Abkürzungsverzeichnis
- Textteil, ggf. mit Anhang
- Literaturverzeichnis
- Eidesstattliche Erklärung
Zu 1) Deckblatt
Das Deckblatt enthält folgende Informationen:
- Bezeichnung der Arbeit und zuständige IHK
- Verabschiedetes Thema der Projektarbeit
- Name, Vorname und Anschrift des Erstellers
- Abgabetermin
Zu 2) Inhaltsverzeichnis:
- Numerische oder alphanumerische Gliederung
- Bis zu max. vier Gliederungsebenen
- Auf einen Gliederungspunkt muss mindestens ein weiterer gleichwertiger folgen
- Ein Abkürzungsverzeichnis ist nach dem Inhaltsverzeichnis einzufügen, wenn im Text allgemein nicht bekannte Abkürzungen verwendet werden
zu 3) Textteil:
- Der reine Textteil soll 30 Seiten nicht überschreiten, nicht mitgerechnet werden dabei Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Anhang, Glossar, Abkürzungsverzeichnis, Literaturverzeichnis; Grafiken, Tabellen, Bilder und Diagramme innerhalb des Textteils werden ebenso nicht mitgerechnet
- Die Gliederungsüberschriften sollen den nachfolgenden Text zutreffend charakterisieren
- Übernommene Tabellen, Textpassagen und Abbildungen sind mit Quellenangabe zu versehen
- Quellen sollen in Fußnoten angegeben werden. Sie sind am Ende der Seite anzubringen und fortlaufend durchzunummerieren
- Ggf. können im Anhang Abbildungen, sehr umfangreiche Berechnungen oder Ausschnitte aus Firmenmaterial beigefügt werden
zu 4) Literaturverzeichnis:
- In das Literaturverzeichnis soll nur aktuelle öffentlich zugängliche Literatur aufgenommen werden
- Das Literaturverzeichnis ist die alphabetische und durchnummerierte Auflistung der Autoren (bzw. Herausgeber), auf die im Textteil hingewiesen bzw. die im Text zitiert wurden
- Zitate und Hinweise sollen kurz sein und nur, wenn wirklich notwendig verwendet werden Quellen sind anzugeben; wörtlich übernommene Textteile werden durch Anführungszeichen kenntlich gemacht
zu 5) Eidesstattliche Erklärung:
Am Ende der Projektarbeit muss der Prüfungsteilnehmer versichern, dass er die Projektarbeit selbständig angefertigt hat, dies ist durch seine Unterschrift zu bestätigen
Bewertung
Im Wesentlichen wird der Prüfungsausschuss die Projektarbeit nach folgenden Gesichtspunkten bewerten:
- Übereinstimmung der Projektarbeit mit dem verabschiedeten Thema. Ist dies nicht der Fall, wird die Projektarbeit nicht bewertet
- Aufbau und Struktur (z. B.: Richtige, klare Problemstellung, übersichtliche und inhaltlich angemessene Strukturierung, logischer Aufbau, ausgewogenes Verhältnis betriebswirtschaftlicher gegenüber technischer Inhalte)
- Inhaltliche Bearbeitung (z. B. fachlich richtige umfassende Darstellung der Lösung, begrifflich präzise und einheitlich, Darstellungen von Sachverhalten aus der Praxis klar und logisch, Rechenwege und Methoden nachvollziehbar, Aufbau und Schlüssigkeit der Argumentation technisch/wirtschaftlich/organisatorisch)
- Eigene gedankliche Leistung (z. B. unternehmerisches Denken, Originalität, Schlussfolgerungen)
- Einhaltung der formalen Vorgaben (siehe Form!)
- Bei Nichteinhaltung des Urhebergesetzes kann die Projektarbeit nicht bewertet werden
Hinweise zum Fachgespräch
Ausgehend von der Projektarbeit soll der Prüfungsteilnehmer in einem projektarbeitsbezogenen Fachgespräch einschließlich einer Präsentation nachweisen, dass er in der Lage ist, sein Berufswissen in betriebstypischen Situationen anzuwenden und sachgerechte Lösungen im Sinne der Unternehmenspolitik zu erarbeiten. Das projektarbeitsbezogene Fachgespräch soll in der Regel 30 Minuten, jedoch nicht länger als 45 Minuten dauern. Die Präsentation soll nicht länger als 15 Minuten dauern.
Das Fachgespräch ist nur zu führen, wenn in der Projektarbeit mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Im projektarbeitsbezogenen Fachgespräch soll der Prüfungsteilnehmer zuerst die Ergebnisse und Kernelemente seiner Projektarbeit unter Einsatz sachgerechter Präsentationstechniken darstellen.
Die erforderlichen Präsentationsmittel (Flipchart, Overheadprojektor, Pinnwand) stehen zur Verfügung (gegebenenfalls im Vorfeld mit der Handelskammer Hamburg abzustimmen). Der Präsentation schließt sich ein vertiefender Dialog an.
Das Ergebnis des Fachgesprächs wird eigenständig im Zeugnis ausgewiesen. Ist das Fachgespräch nicht bestanden, muss bei einer Wiederholungsprüfung die Projektarbeit mit einem neuen Thema gestellt werden."
Ende des Zitats der IHK Hamburg zur Projektarbeit der Geprüften Technischen Betriebswirte IHK. Auf Grund der besseren Lesbarkeit, habe ich darauf verzichtet, den Text kursiv darzustellen.
Wenn Sie diese Hinweise beachten, haben Sie schon sehr viele Fallen beseitigt.
Ich wünsche Ihnen Freude beim Lernen und viel Erfolg für Ihre Prüfung.
Sigrid Ebert Verlag für Lernmedien
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